15 Jul Welche Leistungen deckt die Grundversicherung ab?
Arztkosten
Alle Arztkosten werden von einem Arzt in der Nähe Ihres Wohn- oder Arbeitsortes übernommen. Grundsätzlich gibt es eine freie Wahl des Arztes, aber mit einem festen Hausarztmodell oder einem Arztpraxismodell kann viel gespart werden (vergleiche Prämien). Im Krankenhaus können Sie den Arzt nur mit entsprechender Zusatzversicherung frei wählen. Auch wenn Sie einen Spezialisten außerhalb des Kantons benötigen, ist dies durch die Zusatzversicherung abgedeckt.
Brillengläser und Kontaktlinsen
Personen bis 18 Jahre erhalten bis zu CHF 180 pro Jahr. Dies muss jedoch von einem Augenarzt verschrieben werden. Erwachsene können Beiträge zu Brillengläsern und Kontaktlinsen nur mit einer zusätzlichen Versicherung versichern, mit Ausnahme von medizinisch verwandten Fällen, die jeweils von einem Spezialisten verschrieben werden.
Impfungen
Neben Reiseimpfungen sind fast alle Impfungen abgedeckt. Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) informiert über Impfempfehlungen.
Komplementär- oder Alternativmedizin
Die Grundversicherung hat seit kurzer Zeit eine begrenzte Auswahl an alternativen und ergänzenden Behandlungsmethoden übernommen, sofern der behandelnde Arzt einen bestimmten anerkannten Facharzttitel (anerkannte Aus- oder Weiterbildung) besitzt. Dazu gehören: Anthroposophische Medizin, Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie (Kräutermedizin). Beachten Sie, dass je nach Modell der Grundversicherung der erste Kontakt über den Hausarzt, die Telemedizin oder die HMO-Praxis erforderlich ist.
Medikamente
Gemäß der Liste der Spezialitäten (Originalpräparate, Generika, verschiedene homöopathische, phytotherapeutische und antroposophische Arzneimittel) oder der Liste der Arzneimittel mit einem Tarif, die von einem Arzt verschrieben wurden, werden diese nach Abzug der Kostenbeteiligung abgedeckt. Nicht obligatorische Medikamente können gemäß den allgemeinen Bedingungen durch eine Zusatzversicherung versichert werden.
Mutterschaft / Schwangerschaft
Die Krankenkasse führt während der Schwangerschaft und nach der Geburt spezielle Vorsorgeuntersuchungen durch, z. B. Geburtsvorbereitungskurse, Stillberatung und Hebammenleistungen. Das Besondere ist, dass in der Grundversicherung kein Kostenbeitrag zum Mutterschaftsgeld anfällt.
Nichtmedizinische Therapien
(Physiotherapie, Ergotherapie usw. gemäß EDI-Verordnung) eines zugelassenen Therapeuten mit einer begrenzten Anzahl von Sitzungen sind versichert.
Psychotherapie
max. 40 Klärungs- und Therapiesitzungen mit einem Arzt.
Transport- und Rettungskosten
Die obligatorische Grundversicherung deckt die Hälfte der medizinisch notwendigen Rettungskosten ab, jedoch maximal 5.000 Franken pro Jahr für die Rettung von Menschen in Lebensgefahr. Für andere Transporte, die ebenfalls medizinisch notwendig sind und kein Lebensrisiko darstellen, zahlt die Grundversicherung 50 Prozent und maximal CHF 500. Ein Krankenwagen kostet pro Minute und oft mehrere tausend Franken. Eine entsprechende Zusatzversicherung deckt diese Kosten weltweit bis zu CHF 100.000 ab. Ein medizinisches Flugzeug zur Rückführung kann schnell über CHF 80’000 kosten. Dies ist einer der wichtigsten zu versichernden Bereiche.
Krankenhausbehandlung
Die Krankenhausleistungen der auf einer Krankenhausliste im Wohnkanton aufgeführten allgemeinen Abteilungen werden übernommen. Im Falle einer Notfallbehandlung werden die Kosten für die allgemeine Station auch ohne das Listenkrankenhaus und den Wohnkanton getragen.
Spitex
Ein Arzt verschreibt nach Genehmigung durch die Krankenkasse bis zu 60 Spitex-Sitzungen pro Quartal, sofern die ausgewählte Spitex-Organisation und das Pflegepersonal qualifiziert und anerkannt sind.
Vorbeugende Untersuchungen, Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen und einige Untersuchungen zur Früherkennung sind gemäß der endgültigen Liste der Krankenversicherungsverordnung versichert.
Zahnarzt
Nur bei schwerwiegenden, unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen werden die Zahnarztkosten nach Abzug des Selbstbehalts und des Selbstbehalts in der Grundversicherung gedeckt. Für eine Leistungsübertragung wird immer eine Rücksprache mit der Krankenkasse empfohlen.